1. Anmeldung.
1.1 Mit der Anmeldung und nach schriftlicher Bestätigung wird die Anzahlung oder die erste Schulgebühr zu dem gewählten Kurs fällig.
2. Kündigung.
2.1 Eine Kündigung während der Vertragslaufzeit ist mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist möglich. Die Schülerin verpflichtet sich, die volle Gebühr bis zum Ende der Kündigung zu entrichten.
3. Schulgeld.
3.1 Das Schulgeld kann in zinslosen Teilzahlungen erfolgen.
3.2 Die einzelnen Beträge werden jeweils bis zum Dritten des Monats von dem Konto der Schülerin durch einen Dauerauftrag auf das Konto der Kosmetikschule Beautyworld gutgeschrieben (bitte Kopie des Dauerauftrages vorlegen).
3.3 Barzahler haben unaufgefordert bis zum Dritten des Monats die Schulgebühr zu entrichten.
4. Krankheit.
4.1 Erkrankt die Schülerin mit der Folge, dass Sie wegen der Erkrankung den Unterricht acht Wochen ununterbrochen nicht besuchen kann, wird ihr unter Anrechnung der bisherigen Ausbildungsdauer der Wechsel in einen Folgekurs ermöglicht. Ein Grund zur Auflösung des Vertrages leitet sich aus einer Erkrankung nicht ab.
4.2 Ist durch die Art der Krankheit die weitere Ausbildung bzw. die spätere Berufsausübung unmöglich geworden, ist von der Schülerin durch Attest eines Klinikums einer deutschen Universität dies zu belegen. In diesem Fall kann die Schülerin bis zum Dritten eines Monats, zum Ende des übernächsten Monats, den Vertrag schriftlich kündigen.
5. Prüfung.
5.1 Die Schülerin hat nur bei regelmäßigem Schulbesuch und Bezahlung des gesamten bis dahin angefallenen Schulgeldes Anspruch auf Zulassung zur Abschlussprüfung.
5.2 Bei vorzeitiger Kündigung wird der Schülerin die Möglichkeit gegeben, gegen eine Gebühr von 450,00 Euro ihre Prüfung vorzeitig abzulegen. Geht die Schülerin vorzeitig ohne Prüfung von der Schule, erhält sie von der Kosmetikschule Beautyworld eine Teilnahmebescheinigung.
6. Unterrichtsmaterialien.
6.1 Bücher, Zeitschriften, Instrumente können von der Schülerin käuflich erworben werden und werden als Nebenkosten gesondert in Rechnung gestellt.
6.2 An den Praxistagen arbeiten die Schülerinnen untereinander. Verweigert eine Schülerin ihre Mitarbeit (Kosmetik, Nail-Design, Make-up, Hair-Design und/oder Fußpflege) weil sie nicht behandelt werden will, muss sie ein Modell stellen.
7. Die Schule.
7.1 Die Beautyworld Kosmetikschule behält sich das Recht vor, einen Kurstermin kurzfristig zu verlegen. Akzeptieren die bis dahin angemeldeten Schülerinnen den neuen Termin nicht, werden andere Termine vorgeschlagen.
7.2 Die Kosmetikschule Beautyworld behält sich das Recht vor, zwei Semester zusammenzulegen, sofern sichergestellt ist, dass die Lerninhalte für die jeweiligen Semester eingehalten werden.
8. Aufnahmebedingungen.
8.1 Damit eine neue Schülerin an der Kosmetikschule angenommen werden kann, muss ein Allergietest vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, dass der Beruf erlernt werden kann sowie die weitere Ausübung bedenkenlos ist.
8.2 Mindestalter 16 Jahre.
9. Werkzeug.
9.1 Die Schülerin hat dafür Sorge zu tragen, ihr Handwerkszeug täglich im Praxisunterricht bereitzuhalten.
10. Schulordnung.
10.1 Sollte die Schülerin krank sein, hat sie sich telefonisch vor Unterrichtsbeginn in der Schule abzumelden.
10.2 Sollte die Schülerin länger als einen Tag abwesend sein, muss sie ein Attest vom Hausarzt vorweisen. Kann die Schülerin dies nicht tun, werden ihr unentschuldigte Fehltage zugeschrieben. Fehltage werden entsprechend im Zeugnis vermerkt.
10.3 Fehlt die Schülerin bei den Klausuren und kann kein Attest vorweisen, wird die Klausur mit einer Note von ungenügend beurteilt.
10.4 Weist die Schülerin für ein Fehlen an den Klausurtagen ein Attest vor, bekommt sie die Gelegenheit, die Klausur nachzuholen.
10.5 Während des theoretischen Unterrichts ist es untersagt, Nahrung zu sich zu nehmen.
10.6 Während des Unterrichts ist es untersagt zu telefonieren, Telefonate entgegenzunehmen, SMS-, MMS-, E-Mails- oder sonstige benachrichtigende Medien auf Handys, PDA's, Smartphones (auch iPhone) oder Tablet-PCs (auch iPad) zu schreiben oder zu verschicken.
10.7 Im praktischen Unterricht müssen die Schüler ordnungsgemäße Kleidung und einen Kittel sowie fußumschließendes Schuhwerk tragen.
10.8 Im praktischen Unterricht muss der Arbeitsplatz aufgeräumt und gereinigt hinterlassen werden.
10.9 In der Pause wird nicht in oder vor den Schulräumen sowie nicht am/vor dem Haupteingang zur Schule geraucht.
10.10 Kompressen, Schwämmchen, Handtücher und Bettlaken stellen wir der Schülerin zur Verfügung, ein pfleglicher Umgang wird vorausgesetzt. Sollte die Schülerin nicht auf die ihr zur Verfügung gestellten Sachen achten, muss sie fortan und bis zum Ende der Ausbildung ihre eigenen mitbringen, einsetzen und beim nächsten Praxisunterricht gereinigt wieder mitbringen und einsetzen.
11. Kenntnisnahme.
11.1 Informationen zu deinem Widerrufsrecht findest du in unserer Widerrufsbelehrung.
11.2 Alle im Zusammenhang mit dem Unterricht oder bei Projekten erstellten Aufzeichnungen, Fotos/Videos sowie Schülerarbeiten sind Eigentum der Kosmetikschule Beautyworld. Es bedarf keinerlei Einwilligung der Schülerin, wenn Aufzeichnungen wie Fotos/Videos sowie Schülerarbeiten für Werbe- oder Informationszwecke jeglicher Art benutzt werden.